Anspruchsvorausetzung


Die Hilfe der Tafel erhält, wer...

  • Bürgergeld ( Ehemaliges Arbeitslosengeld nach dem SGB II Hartz IV )
  • Sozialcard der Stadt Gera
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit ( SGB XII ) bekommt oder
  • dessen Rente oder sonstiges Einkommen staatlichen Zuschüssen entspricht.
Entsprechende Bewilligungsbescheide, Einkommensnachweise und gegebenfalls der Personalausweis sind bei
Antragstellung vorzulegen.

Für jeden Erwachsenem einer Bedarfsgemeinschaft
ist ein Entgelt von 3,00 Euro,
und pro Kind eine Summe von 1 Euro zu entrichten.


Kinder ab 18 Jahre zählen als Erwachsene.
Die Anzahl der Familienmitglieder wird im Tafelausweis erfasst, ebenso das Entgelt.